Raumgestaltung Czub e. K.
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Tipps vom Sonnenschutz-Fachmann:
Seit die Europäische Union das Arbeitsschutzgesetz auf nationales Recht
ummünzte, sind die Blendschutzeinrichtungen in ein anderes Licht
gerückt: Die Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung fordert beispielsweise, dass
leuchtende und beleuchtete Flächen keine Blendung auf dem Bildschirm
verursachen darf und Reflexionen soweit möglich vermieden werden. Die
Fenster müssen mit der geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtung
ausgestattet sein, durch die sich die Stärke des Tageslichteinfalls auf
den Bildschirmarbeitsplatz vermindern läßt.
Für kleinere und mittlere Unternehmen gelten dabei die gleichen Richtlinien wie für die "Großen". Deshalb sollte die Realisierung der geforderten Maßnahmen auch wirtschaftlich in einem gesunden Verhältnis zum Beschattungs-Erfolg stehen.
Ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns, Ihrem Spezialisten für alle Blendschutz-Fälle, könnte deshalb nicht nur interessant für Sie sein - sondern sogar richtungsweisend.
Drei Arten von Sonnenschutz werden unterschieden:
Der "primäre Sonnenschutz", setzt bereits bei der baulichen Orientierung des Betriebsgebäudes an. Gerade Bildschirmplätze sollten sich hinter Süd- oder Nordfronten befinden. Statischer Sonnenschutz wie z.B. Vordächer oder horizontale Blenden fallen in diese Kategorie, aber auch Bäume und Stäucher, die natürlichen Schatten geben.
Markisen oder Außenjalousien gehören zur zweiten Kategorie, dem "sekundären", außenliegenden Sonnenschutz, der sich auch gegen allzu viel Wärmeeinstrahlung als besonders effektiv erweist.
Im Gegensatz dazu lassen innenliegende Sonnenschutz-Systeme - der "tertiäre Sonnenschutz" - die Wärmestrahlung durch. Besonders bei nachträglicher Montage zu empfehlen.
Die innenliegenden Produkte weisen unterschiedliche Reflexions- und Transmissionswerte auf, die sie ganz speziell für Nord- Süd- West oder Ostfronten geeignet erscheinen lassen.